Sachkundenachweis (SKN)
Freiverkäufliche Arzneimittel

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Wozu SKN - freiverkäufliche Arzneimittel?

Das deutsche Recht unterscheidet Arzneimittel in die drei Kategorien:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Freiverkäufliche Arzneimittel

Während verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel ausschließlich über Apotheken angeboten werden dürfen, können freiverkäufliche Arzneimittel auch über den allgemeinen Einzelhandel vertrieben werden. Hierfür ist ein entsprechender Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel Voraussetzung.

Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Freiverkäufliche Arzneimittel dienen vorwiegend der Vorbeugung, der allgemeinen Stärkung der Gesundheit sowie der Selbstbehandlung kleinerer gesundheitlicher Probleme. Ihre Wirkung ist vergleichsweise schwach - im Verhältnis zu den verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln - und sie sind nicht dazu geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu behandeln oder zu heilen. Man findet sie in Drogerien, Reformhäusern, Zoohandlungen, Lebensmittelmärkten und in zahlreichen Onlineshops. Zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln zählen u.a.

  • Heilerden
  • Bademoore
  • verschiedene Pflanzenpresssäfte
  • diverse Mittel gegen Husten oder Heiserkeit
  • leichte Abführmittel mit bestimmten Inhaltsstoffen
  • Desinfektionsmittel
  • bestimmte Tees
  • Vitaminpräparate
Welche Produkte bzw. Produktgruppen mit welchen spezifischen Inhaltsstoffen als freiverkäufliche Arzneimittel gelten, sind in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) über Positiv- und Negativlisten definitert.

Was muss ich dafür tun?

Diese Zusatzqualifikation erhalten Sie durch den Besuch unseres Seminars und einer anschließenden erfolgreiche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Braunschweig. Nach dem Erwerb dieses Sachkundenachweises sind sie berechtigt, freiverkäufliche Arzneimittel anzubieten, ihre Kundschaft über die wirkungsweise zu beraten und entsprechende Produkte zu verkaufen.

Der Lehrgang umfasst ca. 32 Unterrichtseinheiten (UE) zzgl. IHK-Prüfung und wird in der Regel als Wochenseminar angeboten mit der abschließenden IHK-Prüfung am Freitag. Zu den vermittelten Themenbereichen gehören u.a. die gesetzlichen Bestimmungen, Gefahren, Wirkungen und Nebenwirkungen sowie die Bestimmung von verschiedenen Kräuterdrogen.

Was bekomme ich?

Neben dem IHK-Zertifikat nach erfolgreich bestandener Prüfung, erhalten sie alle Unterrichtsmaterialien einschließlich der erforderlichen Proben, damit wir sie optimal auf die Kräuterbestimmung in der Prüfung vorbereiten.

Wann? Wo? Wieviel?

Auf Anfrage informieren wir sie gerne über die kommenden Termine und die anfallenden Kurs- und Prüfungsgebühren. Wenn Sie für Ihr Unternehmen 10 oder mehr Mitarbeitende haben, die den Sachkundenachweis erwerben sollen, erstellen wir Ihnen auch gerne ein individuelles Konzept, welches speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. In der Regel werden die Seminare in den Räumen der Ausbildungswerkstatt Braunschweig e.V. durchgeführt. Bei entsprechender Teilnehmerzahl ist aber auch eine Inhouse Schulung bei Ihnen vor Ort im Unternehmen möglich.

Kontakt

Alan Brodkorb     
alan.brodkorb@abw-bs.de
Tel.: 0531 - 26406-0